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Tiervermittlung im Tierheim Feucht
von Donnerstag bis Montag, jeweils von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Dienstag und Mittwoch können leider keine Tiere vermittelt werden

Telefon: (09128) 91 64 94 (zu den Vermittlungszeiten besetzt)
Notdienst nur für Tiernotfälle: (0700) 91 66 66 66 (24h)
Fax: (09128) 91 64 95
Gassigehen mit den Hunden
Jeden Tag morgens von 8.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch nachmittags von 15.30 bis 18.30 Uhr
Donnerstag bis Montag nachmittags von 16.30 bis 18.30 Uhr
Katzenstreicheln
nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Gassigehen mit Hunden PDF Drucken E-Mail
Sunday, 15. June 2003

Wichtige Informationen zum Gassigehen mit Hunden

 

Gassigehen Wer hat Lust, mit unseren Tierheimhunden Gassi zu gehen ? Überlegen Sie schon einige Zeit, ob Sie zum ersten Mal mit einem Hund "ausgehen" möchten ? Wir freuen uns über jeden neuen Gassigeher.
GassigehenDas herrliche Waldgebiet rund um das Tierheim herum bietet wunderbare Gelegenheiten dazu. Jeden Morgen ist genügend Zeit vorhanden, längere Wanderungen mit unseren Hunden zu unternehmen. Auch nachmittags haben Sie ausreichend Zeit, Spaziergänge zu machen und sich dabei ausgiebig mit den Hunden zu befassen. Meistens sind auch Hunde bei uns im Tierheim, die sich über eine Runde "Joggen" oder "Radfahren" sehr freuen (da aber bitte vorher den Tierpfleger fragen). Selbstverständlich dürfen sich alle unsere Hunde mehrmals täglich auf unseren eingezäunten Wiesen im Tierheim austoben. Trotzdem warten sie schon immer ganz sehnsüchtig auf ihren Spaziergang im Wald. Sie werden sehen, die Freude ist riesengroß.....
Hier unsere aktuellen Gassigehzeiten - 2 x täglich - morgens und abends (auch an Tagen ohne Besuchszeiten):
Jeden Tag morgens von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Dienstag und Mittwoch nachmittags von 15.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstag bis Montag von 16:30 Uhr bis 18.30 Uhr
von 16.15 Uhr bis 18.30 Uhr (Winter)
Achtung: Der Eingang zum Gassigehen ist rechts neben dem Eingang zum Büro. Bitte gehen Sie zu unserem Hundeneubau.
GassigehenInsbesondere von Montag bis Freitag, (außerhalb der Ferienzeiten) herrscht oft Mangel an Gassigehern. Auch an den Wochenenden, vor allem wenn das Wetter nicht so sehr schön ist, warten sogar manchmal noch einige Hunde darauf, in die Natur hinaus zu kommen. Anmelden brauchen Sie sich zum Gassigehen nicht.

Kommen Sie einfach vorbei und fragen Sie die Tierpfleger, welcher Hund für Sie geeignet ist. Er sucht dann den passenden Hund für Sie aus. Und falls sie sich schon einen bestimmten Hund zum Gassigehen ausgesucht haben, bitte nicht wundern, wenn nach Ihnen ein anderer Gassigeher kommt und der Tierpfleger ihm "Ihren" Hund in die Hand drückt. Dann handelt es sich mit Sicherheit um einen Hund, der so seine Eigenheiten hat und nicht mit jedem gleich mitgehen darf. Schliesslich sind wir sowohl für die Hunde als auch für Ihre Sicherheit verantwortlich. Es sind aber sicher noch genügend andere Hunde vorhanden. Und wenn wirklich mal alle Hunde schon draußen sind, bitte nicht böse sein, kommen Sie dann einfach ein anderes Mal wieder vorbei.

Den Tieren zuliebe, aber auch vor allem aus rechtlichen und versicherungs-rechtlichen Gründen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Gassigeher und Gassigeherinnen müssen volljährig sein und körperlich genügend Kraft haben, um den Hund zu halten
  • Gassigehen mit sogenannten Kampfhunden oder sogenannten Kampfhundmischlingen dürfen nur Erwachsene, die namentlich von der Tierheimleitung benannt werden und in der dafür vorgesehenen Liste aufgeführt sind.
  • Alle Hunde sind beim Gassigehen anzuleinen. Bei Begegnungen mit Menschen und anderen Hunden ist die Leine KURZ zu nehmen.
  • Kindern kann es nicht gestattet werden, Hunde alleine zu führen. Die Leine ist immer durch einen Erwachsenen zu sichern.
  • Ohne ausdrückliche Genehmigung der Tierheimleitung ist es nicht gestattet, Hunde außerhalb der Umgebung des Tierheimes zu verbringen oder auszuführen.
  • Damit es nicht zu Störungen in der Verdauung oder gar Durchfall kommt, ist es nicht gestattet, die Hunde zu füttern. Bitte lassen Sie keinen Hund aus stehenden Gewässern trinken.
  • Unregelmäßigkeiten wie Durchfall, Verstopfung, Schwierigkeiten beim Kot absetzen, dunklen Urin und unnormales Verhalten wie Husten, schweres Atmen, häufiges Kopfschütteln, Hinken oder Apathie sind den Tierpflegern sofort mitzuteilen.
  • Das Betreten der Zwinger ist nur nach Rücksprache mit den Tierpflegerinnen bzw. Tierpflegern gestattet.
  • Anweisungen des Tierheimpersonals sowie der Tierheimleitung sind unbedingt Folge zu leisten; dies gilt insbesondere für die Auswahl der zum Gassigehen anstehenden Hunde und bei der Rückmeldung nach dem Ausführen.
  • Alle Gassigeher und Gassigeherinnen werden hiermit darauf hingewiesen, dass sie im Schadensfall keinen Schmerzensgeldanspruch haben und dass eine eventuelle Versicherungsleistung im Falle eines Mitverschuldens (z. B. Hund ohne Leine führen) geschmälert werden oder ganz entfallen kann.
  • Bei Nichtbeachtung obiger Regeln kann die Erlaubnis des Tierheimes, Hunde auszuführen zumindest für eine begrenzte Zeit entzogen werden. Bitte unterzeichnen Sie in unserer Versicherungstabelle, dass Sie alle Punkte gelesen und verstanden haben.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Gassigehen und sagen Danke!
Letzte Aktualisierung ( Wednesday, 16. September 2009 )
 
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